Zahnschmuck
Zahnschmuck ist der Oberbegriff für eine Vielzahl von stark modisch bestimmten Zahnverziehrungen, wie Twinkles (Brillies).
Die Eingliederung von Zahnschmuck ist eine kosmetische Leistung und unterliegt somit nicht der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Twinkles (Brilllis) werden, ähnlich wie Brackets in der Kieferorthopädie, auf den Zahn geklebt (Bonding) und können ohne bleibende Schäden an den Zähnen wieder entfernt werden, wenn es fachgerecht von einem Zahnarzt durchgeführt wird.
Da Brillis hauptsächlich von unseren jugendlichen Patientinnen gewünscht werden,
bitten wir um vorherige Zustimmung der Eltern.