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Zahnschmuck

Zahnschmuck ist der Oberbegriff für eine Vielzahl von stark modisch bestimmten Zahnverziehrungen, wie Twinkles (Brillies).tn A1
Die Eingliederung von Zahnschmuck ist eine kosmetische Leistung und unterliegt somit nicht der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

Twinkles (Brilllis)  werden, ähnlich wie Brackets in der Kieferorthopädie, auf den Zahn geklebt (Bonding) und können ohne bleibende Schäden an den Zähnen wieder entfernt werden, wenn es fachgerecht von einem Zahnarzt durchgeführt wird.

Da Brillis hauptsächlich von unseren jugendlichen Patientinnen gewünscht werden,
bitten wir um vorherige  Zustimmung der Eltern.

Termine & Kontakt

Mo.- Di.
08.00 - 13.00 Uhr
15.00 - 18.00 Uhr

Mi.
08.00 - 13.00 Uhr

Do.
15.00 - 20.00 Uhr

Fr.
08.00 - 14.00 Uhr

Termine nach Vereinbarung

 


 

Telefon:
0 5624 - 92 51 92

Fax:
0 56 24 - 92 51 93

E-Mail:
info@dr-pfeiffer-mertz.de

 


 

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