Kronen
Vollguss-Kronen, Verblendkeramik-Kronen, Vollkeramik-Kronen, Galvano-Kronen
Eine Krone kommt bei sehr stark zerstörten Zähnen zur Anwendung, wenn Teilkronen, Kompositfüllungen oder Inlays nicht mehr genügend Zahnsubstanz versorgen können. Mit dem Dentinkern des Kronenstumpfes und der Zahnwurzel bildet sie eine funktionelle Einheit.
Eine Krone (Zahnkrone) wird dann vom Zahnarzt angefertigt, wenn das Zahnhartgewebe der natürlichen Zahnkrone des Zahnes weitgehend zerstört ist. Sie kann als eine körperliche Umfassung im Sinne eines Hütchens betrachtet werden, die den Zahn jetzt gegen kaufunktionelle Kräfte schützt und ihm eine neue mechanische Festigkeit verleiht. Mit der Zahnkrone ist der Anteil des Zahnes gemeint, welcher aus dem Zahnfleisch ragt. Unter einer künstlichen Krone versteht man einen laborgefertigten Zahnersatz.
So ersetzt die künstlich hergestellte Zahnkrone die organische Schmelzschicht der natürlichen Krone des Zahnes. Die Zahnkrone übernimmt also eine natürliche Form des biologischen Systems und unterscheidet sich in Ihrer äußeren Form nicht von einer natürlichen Zahnkrone. Bei einer Teilkrone wird versucht gesunde Zahnsubstanz so weit als möglich zu erhalten.